Rechtssicher dokumentiert
Du bekommst einen Auditbericht, der die Konformität belegt – inklusive Methode, Prüfdatum und Fundliste. Overlays liefern nichts davon.
Seit 28. Juni 2025 müssen Websites von B2C-Unternehmen in Deutschland barrierefrei sein – nach WCAG 2.1/2.2 Level AA. Silta prüft, optimiert und dokumentiert deine Website rechtssicher.
Inklusive Erklärung zur Barrierefreiheit. Ohne Overlay-Tricks. Nachhaltig im Code gelöst.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet B2C-Unternehmen seit dem 28. Juni 2025 dazu, ihre Websites barrierefrei bereitzustellen. Anders als bei Selbstbedienungsterminals gibt es für Websites keine Übergangsfristen – die Anforderungen gelten ab Stichtag.
Technische Grundlage ist die harmonisierte EU-Norm EN 301 549, die im Wesentlichen auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA basiert. Wer WCAG 2.2 AA erfüllt, ist auf der sicheren Seite – diese Version ist seit Oktober 2023 W3C-Empfehlung und enthält neun zusätzliche Erfolgskriterien.
Die WCAG-Anforderungen lassen sich in vier Prinzipien (POUR) zusammenfassen: Wahrnehmbar, Bedienbar, Verständlich, Robust. Konkret heißt das: Texte sind kontraststark und vergrößerbar, die Seite ist vollständig per Tastatur bedienbar, Inhalte sind klar strukturiert, und der Code funktioniert mit Screenreadern.
Ausgenommen sind Inhalte Dritter, die nicht der Kontrolle des Betreibers unterliegen, sowie Archivinhalte, die nach dem 28. Juni 2025 nicht mehr aktualisiert werden. Wichtig: Cookie-Banner, eingebundene Drittanbieter-Widgets und Werbung von Dritten gelten NICHT als Ausnahme – sie unterliegen deiner Kontrolle und müssen mit erfasst werden.
Accessibility-Overlays versprechen einfache Compliance per JavaScript-Widget – und liefern weder rechtlich noch praktisch, was sie versprechen.
Du bekommst einen Auditbericht, der die Konformität belegt – inklusive Methode, Prüfdatum und Fundliste. Overlays liefern nichts davon.
Barrierefreiheit gehört in die Quelltexte – semantisches HTML, ARIA, korrekte Struktur. Overlays legen sich nur über bestehende Probleme und können viele nicht einmal erkennen.
Wir testen mit NVDA gegen die echte Nutzungssituation – nicht gegen synthetische Tools. Was bei uns funktioniert, funktioniert auch bei deinen Nutzenden.
Overlay-Tools laden zusätzliches JavaScript und verlangsamen deine Seite. Sauberer Code im HTML ist schneller, besser für SEO und vollständig DSGVO-konform.
Strukturierter, semantischer Code ist auch für Suchmaschinen besser lesbar. Du gewinnst zweifach: BFSG-konform UND besser auffindbar.
Strukturelle Lösungen funktionieren auch nach Browser-Updates, neuen Screenreader-Versionen und Standard-Weiterentwicklungen. Overlays brechen regelmäßig.
Modular buchbar oder als Komplettpaket. Beratung ohne Bindung.
Manuelle Prüfung aller relevanten Seitentypen nach WCAG 2.2 AA – inklusive Screenreader-Test mit NVDA, Tastatur-Bedienung und Kontrastmessung. Du bekommst einen detaillierten Report mit Schweregraden, Codebeispielen und Fix-Vorschlägen.
Semantisches HTML, korrekte ARIA-Auszeichnung, sichtbare Fokus-Zustände, Skip-Links, sinnvolle Heading-Struktur. Wir setzen direkt um oder begleiten dein Entwicklungsteam beim Refactoring.
Wir prüfen Farbkontraste, Schriftgrößen, Fokus-Indikatoren, Formularzustände und Mediendarstellung – mit konkreten Vorschlägen für CD-konforme barrierefreie Anpassungen.
Damit neue Inhalte nicht zu neuen Barrieren werden. Wir schulen dein Redaktionsteam zu Alt-Texten, Struktur, einfacher Sprache und barrierefreien Medien – im jeweils eingesetzten CMS.
Rechtssicher formuliert, vollständig nach BFSG-Anforderungen: Stand der Barrierefreiheit, bekannte Einschränkungen, Feedback-Kanal, Schlichtungsstellen-Hinweis. In einfacher Sprache verfasst.
Auf Wunsch übernehmen wir die regelmäßige Re-Prüfung deiner Website (z.B. halbjährlich) und beraten bei Relaunches, neuen Features oder Drittanbieter-Integrationen.
Ein Audit kostet bei uns 85 € netto pro Stunde. Der Aufwand hängt von der Anzahl unterschiedlicher Seitentypen, der Komplexität (Logins, Formulare, dynamische Inhalte) und der Größe deiner Website ab.
Für eine typische Unternehmenswebsite mit 10-15 unterschiedlichen Seitentypen liegt der Aufwand erfahrungsgemäß im niedrigen vierstelligen Bereich. Ein verbindliches Angebot bekommst du nach einer kostenlosen Erstsichtung.
Das BFSG verlangt mindestens WCAG Level AA – das ist der mittlere von drei Konformitätsstufen. Level A allein reicht nicht aus.
Level AAA ist die strengste Stufe und wird nicht verlangt, aber für einzelne Inhalte (z.B. Texte, die eine breite Zielgruppe erreichen sollen) empfohlen.
In den meisten Fällen nicht. Wir prüfen zuerst, welche Teile deiner bestehenden Seite barrierefrei sind und welche nicht. Oft lassen sich Templates, CSS und kritische Komponenten gezielt nachbessern.
Bei sehr alten Templates oder grundsätzlich problematischen Theme-Strukturen kann ein Relaunch sinnvoller sein als endloses Nachbessern. Das entscheiden wir im Audit gemeinsam.
Cookie-Banner, Chat-Widgets, eingebettete Formulare und Co. fallen unter deine Verantwortung – die BFSG-Ausnahme für Drittinhalte gilt nur für Inhalte, die nicht deiner Kontrolle unterliegen.
Wir prüfen alle eingebundenen Tools mit und empfehlen barrierefreie Alternativen, wenn der eingesetzte Dienst nicht WCAG-konform ist.
Das BFSG nennt keine festen Intervalle, aber: Bei jeder substanziellen Änderung (neues Template, neue Funktionen, größere Inhaltsaktualisierungen) sollte die Barrierefreiheit erneut geprüft werden.
Empfehlung: Mindestens jährliche Stichprobenprüfung, monatliches Spot-Checking, und bei Relaunches eine vollständige Re-Auditierung. Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss bei jeder Änderung aktualisiert werden.
Grundsätzlich ja, aber: Die Erklärung muss bestimmte gesetzliche Pflichtangaben enthalten, in einfacher Sprache formuliert und leicht zugänglich sein. Fehlerhafte oder unvollständige Erklärungen sind abmahnfähig.
Wir liefern die Erklärung als Teil unseres Auditpakets – passend zum tatsächlichen Konformitätsstand deiner Website.
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