Rechtssicherheit
BFSG-konforme Angebote sind vor Bußgeldern, Abmahnungen und Marktaufsichts-Maßnahmen geschützt – nachweisbar dokumentiert.
Seit dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, digitale Angebote barrierefrei bereitzustellen – Websites, Online-Shops, Apps und digitale Dokumente.
Silta unterstützt dich beim Verstehen, Prüfen und Umsetzen – von der ersten Bestandsaufnahme bis zur konformen Veröffentlichung.
Digitale Barrierefreiheit ist in Deutschland gleich mehrfach geregelt – je nachdem, wer dein Angebot nutzt und wer es betreibt. Drei Gesetzeswerke sind dabei relevant:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für private Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten – also den klassischen B2C-Bereich. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um.
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) gilt für öffentliche Stellen des Bundes – Behörden, Ministerien, öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Sie ist deutlich älter und schreibt den WCAG-Standard für alle digitalen Angebote der öffentlichen Hand vor.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind ein internationaler Standard des W3C und bilden die technische Grundlage beider Gesetze. Die aktuelle Version ist WCAG 2.2 (veröffentlicht 2023), rechtlich verpflichtend ist in Deutschland aktuell WCAG 2.1 Level AA.
Wichtig: Ausgenommen vom BFSG sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro – allerdings nur für Dienstleistungen, nicht für den Verkauf von Produkten. Reine B2B-Angebote sind ebenfalls nicht betroffen, müssen aber klar als B2B gekennzeichnet sein.
Barrierefreiheit erfüllt das BFSG – und macht digitale Angebote für alle besser. Sechs Gründe, warum sich das Investment doppelt lohnt.
BFSG-konforme Angebote sind vor Bußgeldern, Abmahnungen und Marktaufsichts-Maßnahmen geschützt – nachweisbar dokumentiert.
Rund 28 % der deutschen Bevölkerung profitieren direkt von Barrierefreiheit – durch Behinderung, Alter oder situative Einschränkungen.
Semantisches HTML, Alt-Texte, klare Struktur und Tastaturzugänglichkeit sind auch für Suchmaschinen verständlicher – Google liebt barrierefreie Seiten.
Barrierefreie Designs sind klarer, strukturierter und bedienbarer – auch für Nutzende ohne Einschränkungen. Geringere Absprungraten, höhere Conversion.
Unternehmen, die Barrierefreiheit ernst nehmen, positionieren sich als modern, verantwortungsbewusst und inklusiv – ein wachsender Imagefaktor.
Die Anforderungen werden sich verschärfen, nicht entspannen. Wer jetzt umsetzt, baut keine Schuldenberge für später auf – und ist auf WCAG 3.0 vorbereitet.
Silta begleitet dich auf jeder Stufe des Weges – einzeln oder im Paket.
Wir prüfen deine Website, Apps oder Dokumente nach WCAG 2.2 AA, BITV 2.0 und BFSG. Du bekommst einen klaren Report mit Schweregraden, Beispielen und Handlungsempfehlungen.
Aus dem Audit entsteht ein priorisierter Maßnahmenplan – mit realistischen Zeitfenstern, Verantwortlichkeiten und Aufwandsschätzungen.
Barrierefreiheit funktioniert nur, wenn alle Beteiligten sie verstehen. Wir schulen Redaktion, Design, Entwicklung und QA – praxisnah und werkzeugspezifisch.
Wir setzen direkt um oder begleiten dein Team bei der Umsetzung. Code-Reviews, Komponenten-Builds und finale Qualitätssicherung gehören dazu.
Das BFSG verlangt eine veröffentlichte Erklärung zur Barrierefreiheit auf deiner Website. Wir erstellen sie rechtssicher, vollständig und in einfacher Sprache.
Barrierefreiheit ist kein Projekt, sondern ein Zustand. Auf Wunsch übernehmen wir die regelmäßige Nachprüfung, Beratung bei Änderungen und Korrektur neuer Barrieren.
Das hängt von zwei Faktoren ab: Mitarbeiterzahl und Angebotsart. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. € sind ausgenommen – aber nur für Dienstleistungen, nicht für den Verkauf physischer Produkte.
Reine B2B-Angebote sind ebenfalls nicht betroffen, müssen aber klar als B2B gekennzeichnet sein. Sobald Verbraucherinnen und Verbraucher dein Angebot nutzen können, greift das BFSG.
Das hängt vom Umfang deiner digitalen Angebote ab. Ein Audit einer mittelgroßen Website beginnt im niedrigen vierstelligen Bereich, eine vollständige Umsetzung mit Erklärung zur Barrierefreiheit kann je nach Komplexität deutlich darüber liegen.
Verlässliche Preise nennen wir nach einer ersten Sichtung. Im Erstgespräch bekommst du eine realistische Spanne.
Nein. Automatische Overlays und Tools sind keine vollständig BFSG-konforme Lösung. Sie können häufig nicht mehr als 30 % der WCAG-Probleme erkennen und behandeln Symptome, nicht Ursachen.
Barrierefreiheit muss strukturell im Code gelöst werden – durch semantisches HTML, korrekte ARIA-Auszeichnung, Tastaturbedienbarkeit und durchdachte Inhalte. Overlays liefern nur Scheinkonformität.
Eine öffentliche Erklärung, die du auf deiner Website veröffentlichen musst. Sie beschreibt den Stand der Barrierefreiheit deines Angebots, benennt bekannte Einschränkungen und gibt eine Kontaktmöglichkeit für Feedback.
Die Erklärung muss leicht zugänglich (z.B. im Footer), in einfacher Sprache verfasst und regelmäßig aktualisiert werden. Silta erstellt sie für dich rechtssicher und vollständig.
Für eine durchschnittliche Website rechnen wir mit 1–3 Wochen ab Auftragsstart. Komplexere Angebote mit Login-Bereichen, vielen Templates oder Drittanbieter-Integrationen können länger dauern.
Du bekommst einen klaren Zeitplan beim Angebot und wirst während der Prüfung über Zwischenstände informiert.
Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer prüfen stichprobenhaft – proaktiv und auf Hinweise von Verbraucherinnen und Verbänden hin. Bei festgestellten Mängeln folgt zunächst eine Aufforderung zur Behebung mit Frist.
Wird die Frist nicht eingehalten, drohen Bußgelder bis 100.000 €. Daneben sind Abmahnungen durch Mitbewerber und Schadensersatzansprüche durch Verbände möglich.
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