Der European Accessibility Act verstehen
Der European Accessibility Act – kurz EAA – ist die EU-Richtlinie, aus der in Deutschland das BFSG hervorgegangen ist. Seit dem 28. Juni 2025 gilt sie europaweit. Dieser Artikel ordnet ein, was die Richtlinie regelt, wen sie betrifft und wie sie mit den nationalen Gesetzen zusammenhängt.
Was der EAA ist – und was er nicht ist
Der European Accessibility Act – formell die Richtlinie (EU) 2019/882 – ist eine EU-Richtlinie, kein direkt anwendbares EU-Recht. Das ist ein zentraler Punkt, an dem viele Diskussionen vorbeireden.
Eine EU-Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten ein Ziel vor. Wie sie dieses Ziel erreichen – über welches Gesetz, mit welchen Strafen, mit welcher Behörde – entscheiden sie selbst. Verbindlich wird der EAA für Unternehmen und Behörden also nicht direkt, sondern über das jeweils nationale Umsetzungsgesetz. In Deutschland ist das das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) mit seiner Verordnung (BFSGV).
Der EAA verfolgt zwei verbundene Ziele: Er soll Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen erleichtern und gleichzeitig den Binnenmarkt harmonisieren – also verhindern, dass jeder Mitgliedstaat unterschiedliche Barrierefreiheits-Anforderungen stellt und damit den grenzüberschreitenden Handel erschwert.
Verabschiedung, Umsetzung, Anwendung
Die Richtlinie folgt einem klar gestuften Zeitplan, der oft durcheinander gerät. Drei Daten sind entscheidend:
| Datum | Was geschieht |
|---|---|
| 17. April 2019 | Verabschiedung der Richtlinie durch das Europäische Parlament und den Rat. |
| 28. Juni 2022 | Frist für die Mitgliedstaaten, die Richtlinie in nationales Recht zu überführen (Transposition). |
| 28. Juni 2025 | Beginn der Anwendung: Ab diesem Tag müssen die nationalen Umsetzungsgesetze konkret eingehalten werden. |
| 28. Juni 2030 | Auslaufen der Übergangsfrist für bestimmte vor dem 28.06.2025 abgeschlossene Dienstleistungsverträge. |
Seit Mai 2026 ist der EAA also seit knapp einem Jahr im Anwendungsstadium. Dass über das BFSG noch immer viel diskutiert wird, liegt nicht daran, dass es neu wäre, sondern daran, dass die Marktüberwachung gerade erst Fahrt aufnimmt und Unternehmen ihre Übersetzung aus dem Gesetzestext in den Alltag häufig noch nicht abgeschlossen haben.
Wen und was die Richtlinie betrifft
Der EAA richtet sich an Wirtschaftsakteure – Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister – die bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher:innen im EU-Binnenmarkt anbieten. Nicht alle Produkte, nicht alle Dienste – die Richtlinie ist thematisch klar umrissen.
Produkte im Geltungsbereich
- Computer- und Betriebssystem-Hardware für Verbraucher:innen
- Selbstbedienungsterminals: Zahlungsterminals, Geldautomaten, Ticketautomaten, Check-in-Automaten
- Verbrauchergeräte mit interaktiven Computern, die für den Zugang zu Telekommunikationsdiensten genutzt werden – also typischerweise Smartphones
- Verbrauchergeräte mit interaktiven Computern für audiovisuelle Mediendienste – etwa Set-Top-Boxen und Smart-TV-Komponenten
- E-Book-Lesegeräte
Dienstleistungen im Geltungsbereich
- Elektronische Kommunikationsdienste (mit Ausnahme bestimmter Übertragungsdienste)
- Dienste, die den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen
- Bestimmte Elemente von Passagierverkehrsdiensten – Webseiten, mobile Apps, elektronische Tickets, Reise-Informationen in Echtzeit
- Bankdienstleistungen für Verbraucher:innen
- E-Books und ihre dazugehörige Software
- Elektronischer Geschäftsverkehr – also klassischer Online-Handel mit Verbraucher:innen
Was nicht direkt im EAA-Geltungsbereich liegt: B2B-Angebote ohne Verbraucher-Bezug, Inhalte rein redaktioneller Webseiten ohne Handelsfunktion, klassisch geschlossene Software für interne Nutzung. Solche Angebote können aber durch andere Regelwerke erfasst sein – die Richtlinie 2016/2102 für öffentliche Stellen oder sektorspezifische Vorschriften (etwa im Finanzsektor).
Welche Anforderungen sie stellt
Der EAA selbst ist – wie EU-Richtlinien meist – auf der Anforderungsebene formuliert. Er sagt nicht „erfülle WCAG 2.2 AA", sondern er beschreibt, welche Eigenschaften Produkte und Dienste haben sollen: Informationen müssen über mehr als einen Sinn wahrnehmbar sein, Bedienelemente müssen alternativ erreichbar sein, Notruf-Kommunikation muss zugänglich sein, und so weiter.
Für die konkrete technische Erfüllung verweist die Richtlinie auf harmonisierte Normen. Im ICT-Bereich ist das vor allem die EN 301 549 , die ihrerseits die WCAG referenziert. Wer also nach EN 301 549 (und damit nach WCAG) arbeitet, erfüllt die EAA-Anforderungen für Web-, Software- und Dokumenten-Anteile in der Regel mit.
Diese Verschachtelung ist gewollt: Die Richtlinie selbst bleibt technikneutral und altert langsamer; die konkreten Maße stehen in den Normen und können fortgeschrieben werden, ohne dass das Gesetz angepasst werden muss.
Wie sie in nationales Recht überführt wurde
Jeder EU-Mitgliedstaat hat den EAA eigenständig umgesetzt. Deshalb gleichen sich die nationalen Gesetze in der Zielrichtung, aber nicht in jedem Detail – Behörden, Strafen, Übergangsregeln und Berichtspflichten variieren.
| Land | Umsetzungsakt | Anmerkung |
|---|---|---|
| Deutschland | Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und Verordnung (BFSGV) | In Kraft seit Juni 2025. Marktüberwachung bei den Ländern und der Bundesnetzagentur. |
| Österreich | Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) | Eigenständiges Gesetz, in Kraft seit Juni 2025. |
| Irland | Statutory Instrument 636/2023 | Verordnungsweg statt eigenes Gesetz. |
| Spanien | Ley 11/2023 | EAA-Umsetzung in einem breiteren Digital-Gesetz. |
Schweiz und Liechtenstein sind nicht EU-Mitglieder; sie sind vom EAA formell nicht erfasst. Schweizer Anbieter, die in den EU-Binnenmarkt verkaufen, müssen die jeweiligen nationalen Gesetze der EU-Länder dennoch einhalten – schon weil ihre Produkte und Dienste dort als Wirtschaftsakteure auftreten.
Drei verbreitete Missverständnisse
„Der EAA gilt für alle Webseiten." Nein. Der EAA adressiert bestimmte Produkte und Dienste für Verbraucher:innen – Bankportale, Online-Shops, Telekommunikation, Personenverkehr und weitere klar umrissene Bereiche. Reine Informationsseiten ohne Verbraucher-Handel oder reines B2B sind nicht direkt erfasst. Andere Regeln (etwa für öffentliche Stellen) können aber greifen.
„BFSG ist EAA." Nicht ganz. Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des EAA – mit deutschen Behörden, deutschen Bußgeld-Rahmen und deutschen Übergangsregeln. Wer in mehreren EU-Ländern tätig ist, muss jedes nationale Pendant einzeln im Blick behalten.
„Der EAA war eine Überraschung." Nein. Die Richtlinie ist seit April 2019 verabschiedet, die Umsetzungsfrist endete im Juni 2022, der Anwendungsbeginn war seit Jahren bekannt. Die Übersetzung in operative Prozesse hat in vielen Unternehmen erst spät begonnen – das ist eine Frage des Projektmanagements, nicht des Zeitplans.
Was du daraus mitnimmst
Der EAA ist die EU-Ebene – die warum - und was -Ebene. Die operative Arbeit findet auf zwei Ebenen darunter statt:
- Auf der nationalen Gesetzes-Ebene(BFSG, BaFG und Pendants) prüfst du, ob dein Angebot in den Geltungsbereich fällt, welche Erklärungs- und Meldepflichten gelten und welche Behörde zuständig ist.
- Auf der technischen Norm-Ebene(EN 301 549 in Verbindung mit WCAG 2.2) prüfst du, ob dein Produkt oder Dienst die konkreten Anforderungen erfüllt.
Praktisch heißt das: Für ICT-Produkte und -Dienste ist es selten der EAA-Text selbst, mit dem im Alltag gearbeitet wird – sondern die WCAG-Kriterien, die EN 301 549, und das nationale Gesetz mit seinem Verfahren. Den EAA zu kennen, hilft trotzdem: Er erklärt, warum bestimmte Anforderungen aussehen, wie sie aussehen, und macht die Zusammenhänge zwischen scheinbar unverbundenen Regelwerken sichtbar.
Was bedeutet der EAA für dein Angebot?
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