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Leichte Sprache und Einfache Sprache: der Unterschied verständlich erklärt

Beide Begriffe klingen ähnlich und werden oft verwechselt, meinen aber zwei verschiedene Dinge. Leichte Sprache ist eine streng geregelte Sprachform für Menschen mit Lernschwierigkeiten, Einfache Sprache ist ein flexiblerer Ansatz für ein breites Publikum. Diese Seite zeigt, worin sie sich unterscheiden, was die BITV 2.0 verbindlich vorschreibt, wo WCAG steht, und wie du verständliche Web-Texte schreibst, ohne Genauigkeit zu verlieren.

  • 10 Minuten Lesezeit
  • Stand: Juni 2026

Worum es geht: zwei eigene Sprachformen

Verständlichkeit ist keine Frage von gut oder schlecht geschrieben, sondern von Passung: Ein Text muss zu den Menschen passen, die ihn lesen sollen. Im deutschsprachigen Raum haben sich dafür zwei Sprachformen mit eigenem Namen etabliert, und sie werden ständig durcheinandergebracht. Der wichtigste Satz zuerst: Leichte Sprache und Einfache Sprache sind nicht dasselbe. Sie unterscheiden sich in der Zielgruppe, in der Strenge der Regeln und darin, ob es eine geprüfte Fassung gibt.

Man kann sich beide als Punkte auf einer Skala der Verständlichkeit vorstellen. Ganz links steht die Leichte Sprache mit den strengsten Regeln, in der Mitte die Einfache Sprache mit mehr Spielraum, rechts die Standardsprache. Je weiter links, desto kürzer die Sätze, desto einfacher die Wörter, desto kleiner der gedankliche Sprung von Satz zu Satz.

Skala der Verständlichkeit von Leichter Sprache bis Standardsprache Eine waagerechte Skala mit drei Stationen. Links: Leichte Sprache, sehr strenge Regeln, für Menschen mit Lernschwierigkeiten, mit geprüfter Fassung. Mitte: Einfache Sprache, flexiblere Regeln, für ein breites Publikum mit geringer Lesekompetenz, ohne feste Prüfung. Rechts: Standardsprache, keine besonderen Regeln, für ein lesegewohntes Publikum. Von links nach rechts werden Sätze und Wörter länger und komplexer. Skala der Verständlichkeit Leichte Sprache sehr strenge Regeln geprüfte Fassung Lernschwierigkeiten Einfache Sprache flexiblere Regeln keine feste Prüfung breites Publikum Standardsprache keine Sonderregeln lesegewohnt Sätze und Wörter werden nach rechts länger und komplexer
Wissens-Karte: Leichte Sprache, Einfache Sprache und Standardsprache als drei Stationen auf einer Skala der Verständlichkeit.

Leichte Sprache: die strengste Stufe

Leichte Sprache ist die am stärksten regulierte Form. Sie richtet sich vor allem an Menschen mit Lernschwierigkeiten oder kognitiven Beeinträchtigungen, an Menschen mit geringer Lesekompetenz und an Personen, die Deutsch gerade erst lernen. Das Regelwerk geht auf das Netzwerk Leichte Sprache und die europäischen Easy-to-Read -Leitlinien zurück und ist in Deutschland für öffentliche Stellen sogar gesetzlich verankert (dazu unten mehr).

Wer Leichte Sprache hört, denkt oft nur an kurze Sätze. Sie ist aber ein ganzes Bündel aus Sprach-, Gestaltungs- und Prüfregeln. Die verbindlichen Vorgaben für öffentliche Stellen stehen in Anlage 2 der BITV 2.0. Die wichtigsten davon:

Kernregeln der Leichten Sprache nach BITV 2.0, Anlage 2
Bereich Was die Vorgabe verlangt
Sätze Kurze Sätze mit klarer Gliederung. Jeder Satz beginnt in einer neuen Zeile. Verneinungen, Konjunktiv, Passiv und Genitiv werden vermieden.
Wörter Kurze, gebräuchliche Begriffe. Abstrakte Wörter und Fremdwörter werden vermieden oder mit konkreten Beispielen erklärt. Begriffe werden durchgängig gleich verwendet.
Wortbildung Zusammengesetzte Substantive werden durch einen Bindestrich getrennt, etwa Bus-Fahrplan . Keine Abkürzungen, keine Silbentrennung am Zeilenende.
Ansprache Leser:innen werden, wo es inhaltlich passt, persönlich angesprochen. Wichtige Inhalte stehen vorn.
Gestaltung Klare Schrift, deutlicher Kontrast, Schriftgröße mindestens 120 Prozent (1.2 em), linksbündig, heller einfarbiger Hintergrund. Aussagekräftige Bilder und Symbole unterstützen den Text.
Struktur Absätze und Überschriften gliedern den Inhalt. Aufzählungen mit mehr als drei Punkten werden zu Listen. Tabellen bleiben übersichtlich, Anschriften stehen nicht im Fließtext.

Einfache Sprache: mehr Spielraum, breiteres Publikum

Einfache Sprache verfolgt dasselbe Ziel, verständlich zu sein, lässt dir aber deutlich mehr Freiheit. Sie richtet sich an ein breites Publikum: an Menschen mit geringer Lesekompetenz, an Menschen, die Deutsch als Zweitsprache nutzen, an alle, die wenig Zeit oder kein Vorwissen mitbringen. Sie ist kein eng definiertes Regelwerk, sondern eine Haltung: so klar wie möglich schreiben, ohne den Inhalt zu verbiegen.

Konkret heißt das: Einfache Sprache erlaubt etwas längere Sätze, auch mal einen Nebensatz, ein erklärtes Fachwort, wenn es sein muss. Sie schreibt keine Mindest-Schriftgröße vor und verlangt keine Prüfung durch die Zielgruppe. Dadurch ist sie schneller zu produzieren und für viele Sachtexte, Formulare und Webseiten die praktischere Wahl, wenn die Zielgruppe nicht ausschließlich Menschen mit Lernschwierigkeiten sind.

Der direkte Vergleich auf einen Blick

Die schnellste Art, beide auseinanderzuhalten, ist eine Gegenüberstellung der Merkmale, an denen sie sich tatsächlich unterscheiden:

Wissens-Karte: Leichte Sprache und Einfache Sprache im Vergleich
Merkmal Leichte Sprache Einfache Sprache
Hauptzielgruppe Menschen mit Lernschwierigkeiten, kognitiven Beeinträchtigungen, sehr geringer Lesekompetenz. Breites Publikum mit geringer Lesekompetenz, Zweitsprachige, Eilige.
Regelstrenge Sehr streng, festes Regelwerk (BITV Anlage 2, Netzwerk Leichte Sprache). Flexibel, Empfehlungen statt fester Pflichten.
Sätze Sehr kurz, ein Gedanke pro Satz, kein Nebensatz, neue Zeile pro Satz. Kurz bis mittel, einzelne Nebensätze erlaubt.
Fachwörter Vermeiden oder mit Beispiel erklären, Komposita mit Bindestrich. Sparsam, dürfen erklärt vorkommen.
Prüfung durch Zielgruppe Anerkannter Bestandteil, Text gilt erst danach als geprüft. Nicht vorgesehen.
Rechtlicher Status (DE) Für öffentliche Stellen über BGG und BITV 2.0 verankert. Nicht eigenständig gesetzlich geregelt.

Was das Recht verlangt: BITV, BGG und BFSG

Hier lohnt sich Präzision, weil viel durcheinandergeht. Für öffentliche Stellen des Bundes ist Leichte Sprache eine echte Pflicht. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die darauf gestützte BITV 2.0 verlangen, dass die Startseite eines Web-Angebots Erläuterungen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache bereitstellt, und zwar mindestens darüber, worum es auf der Seite geht, wie die Navigation funktioniert und wo sich weitere Inhalte in Leichter Sprache finden.

Wo Leichte Sprache rechtlich gefordert ist Zwei Bereiche im Vergleich. Links: öffentliche Stellen, geregelt durch BGG und BITV 2.0. Hier ist auf der Startseite eine Erläuterung in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache Pflicht. Rechts: private Anbieter unter dem BFSG ab Juni 2025. Das BFSG folgt der Norm EN 301 549 und WCAG und verlangt keine generelle Leichte Sprache, sondern allgemeine Verständlichkeit. Leichte Sprache bleibt dort freiwillig und sinnvoll. Wo Leichte Sprache rechtlich gefordert ist Öffentliche Stellen geregelt durch BGG + BITV 2.0 Pflicht auf der Startseite: Erläuterung in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache = verbindlich Private Anbieter unter dem BFSG (ab 28.06.2025) folgt EN 301 549 und WCAG: allgemeine Verständlichkeit, keine generelle Leichte Sprache = freiwillig, aber sinnvoll
Wissens-Karte: Für öffentliche Stellen ist Leichte Sprache Pflicht, für private Anbieter unter dem BFSG ist sie freiwillig.

Für private Anbieter sieht es anders aus. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 und stützt sich technisch auf die Norm EN 301 549, die wiederum auf WCAG verweist. Diese Normen verlangen Verständlichkeit im Allgemeinen, aber keine durchgängige Leichte Sprache. Wer also als Unternehmen barrierefrei sein muss, ist nicht automatisch verpflichtet, alles in Leichte Sprache zu übersetzen. Das ist eine wichtige Unterscheidung, die in der Praxis oft falsch dargestellt wird.

Wo WCAG steht: Verständlichkeit als Kriterium

Die internationalen Web-Richtlinien WCAG behandeln Verständlichkeit im Prinzip 3 („verständlich"), aber zurückhaltender, als viele erwarten. Die meisten sprachlichen Anforderungen liegen auf der höchsten Konformitätsstufe AAA, die für die gesetzliche Mindestanforderung (Stufe AA) nicht zählt:

WCAG-Erfolgskriterien rund um verständliche Sprache
Kriterium Worum es geht Stufe
3.1.5 Leseniveau Verlangt ein Text mehr als rund neun Schuljahre Lesefähigkeit, soll eine verständlichere Fassung oder ergänzender Inhalt verfügbar sein. AAA
3.1.3 Ungewöhnliche Wörter Für Fachjargon, Redewendungen und ungewöhnlich verwendete Wörter ist eine Erklärung verfügbar. AAA
3.1.4 Abkürzungen Die Bedeutung von Abkürzungen lässt sich erschließen, etwa über eine Erklärung beim ersten Auftreten. AAA
3.1.1 / 3.1.2 Sprache Sprache der Seite und einzelner Abschnitte technisch auszeichnen. Hilft Vorlese-Software, betrifft aber die Form, nicht die Verständlichkeit des Inhalts. A / AA

Das W3C nennt zur Stufe 3.1.5 konkrete Wege, etwa eine verständliche Zusammenfassung (Technik G86), erklärende Bilder und Symbole (G103) oder eine gesprochene Fassung (G79). Der entscheidende Punkt für die Praxis: WCAG misst Leseniveau am Maßstab der unteren Sekundarstufe , also etwa neun Schuljahren. Texte darüber gelten als schwer. Leichte und Einfache Sprache sind genau die Antworten auf dieses Problem, auch wenn WCAG sie nicht namentlich vorschreibt.

In der Praxis: ein Text in drei Fassungen

Am deutlichsten wird der Unterschied an einem Beispiel. Derselbe Inhalt, ein Hinweis auf eine Antragsfrist, in drei Fassungen:

Derselbe Inhalt in Standard-, Einfacher und Leichter Sprache
Fassung Beispieltext
Standardsprache Sofern der Antrag nicht fristgerecht bis zum 30. September eingereicht wird, kann eine Bewilligung für das laufende Jahr nicht mehr in Aussicht gestellt werden.
Einfache Sprache Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis zum 30. September ein. Wenn Sie die Frist verpassen, können wir den Antrag für dieses Jahr nicht mehr bewilligen.
Leichte Sprache Schicken Sie uns den Antrag.
Der letzte Tag ist der 30. September.
Ist der Antrag zu spät da?
Dann gilt er erst im nächsten Jahr.

Man sieht: Die Einfache Sprache löst den Schachtelsatz auf, spricht direkt an und verzichtet auf das Amtsdeutsch, bleibt aber ein normaler Fließtext. Die Leichte Sprache geht weiter: ein Gedanke pro Satz, jede Aussage in einer neuen Zeile, eine Frage statt einer Verneinung. Beide sagen dasselbe, nur in unterschiedlicher Tiefe der Vereinfachung.

Zwei Mythen zu verständlicher Sprache

Mythos 1

„Leichte Sprache und Einfache Sprache sind nur zwei Wörter für dasselbe."

Nein. Sie unterscheiden sich in Zielgruppe, Regelstrenge und Prüfung. Leichte Sprache folgt einem festen Regelwerk und wird im Idealfall von Menschen aus der Zielgruppe geprüft. Einfache Sprache ist flexibler und kennt keine verbindliche Prüfung. Wer beides gleichsetzt, liefert leicht eine Fassung ab, die für die eigentliche Zielgruppe nicht funktioniert.

Mythos 2

„Barrierefrei heißt, alles muss in Leichte Sprache."

So nicht. Eine generelle Pflicht zur Leichten Sprache gibt es nur für öffentliche Stellen, und auch dort als Erläuterung auf der Startseite, nicht für jeden Inhalt. Das BFSG für private Anbieter verlangt verständliche Inhalte, nicht durchgängig Leichte Sprache. Verständlichkeit ist das Ziel, Leichte Sprache ein Mittel unter mehreren.

Checkliste für verständliche Web-Texte

Verständlich zu schreiben ist kein Abstrich an Qualität, sondern Respekt vor den Menschen, die lesen. Leichte und Einfache Sprache geben dir zwei abgestufte Werkzeuge dafür. Wähle bewusst, welches zu deiner Zielgruppe passt, und kombiniere sie ruhig: Ein klarer Standardtext mit einer Fassung in Leichter Sprache daneben erreicht mehr Menschen als jeder Text allein.